Vorbeugend-abwehrender Brandschutz

Erforderlichkeit und Zweck von Feuerwehrplänen

Die Koordinierung der Feuerwehr im Fall von Lösch- und Rettungseinsätzen, wird durch Feuerwehreinsatzpläne unterstützt. Für bestimmte Objekt werden dazu, im Rahmen der Einsatzplanung durch die Feuerwehren selbst, Feuerwehreinsatzpläne erarbeitet.
Entsprechende Planungsgrundlagen (Feuerwehrpläne) müssen vom Bauherren oder Nutzer als Grundlage zur Verfügunggestellt werden. Gerade in Objekten besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten), gehören Feuerwehrpläne zu den ergriffenen Maßnahmen im Zusammenhang des ganzheitlichen Brandschutzes, um den Einsatz der Feuerwehr vor Ort leichter koordinierbar zu machen.

Inhalte von Feuerwehrplänen

Die Feuerwehrpläne enthalten Angaben zur Erreichbarkeit und Zugänglichkeit des Objektes, vorh. Abständen, Lage von brandschutztechnischen Einrichtungen wie z. B. FAT (Feuerwehranzeigetableau), BMZ (Brandmeldezentrale), FSD (Feuerwehrschlüsseldepot) etc.

Dabei bestehen Feuerwehrpläne im Gesamten aus einem Textteil (Datenblatt mit diversen Angaben zum Objekt) und einem zeichnerischen Teil, den Feuerwehrplänen an sich, mit den o. g. Angaben. In der Folge sehen Sie ein Beispiel für den zeichnerischen Teil.

Marcuskistner.de - Architektur, Brandschutz und Visualisierung