Energetische Baubegleitung

Für alle öffentlich geförderten Sanierungsmaßnahmen ist eine energetische Baubegleitung zur Qualitätssicherung erforderlich. Der Energieberater muss nach Abschluss der Maßnahme gegenüber der Förderbank den sinnvollen Einsatz der Fördermittel nachweisen. Während der Bauphase überwacht er die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und aktualisiert die Berechnungen bei Änderungen. Dadurch wird der Bauherr vor wesentlichen Abweichungen von den Vorgaben geschützt, die zum Verlust der Fördermittel führen könnten. Bei Abweichungen kann der Energieberater sofort Alternativen vorschlagen, um eine Verschlechterung des Energieniveaus zu verhindern.

Die Kosten für die energetische Baubegleitung werden von einigen Förderprogrammen mit 50 % bezuschusst.

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