Energieausweis

Gemäß der Energieeinsparverordnung ist für vermietete, verpachtete oder zum Verkauf stehende Gebäude sowie Neubauten ein Energieausweis erforderlich. Ausnahmen gelten für denkmalgeschützte oder selbstgenutzte Gebäude.

Kleine Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten benötigen einen Bedarfsenergieausweis. Bei Gebäuden mit fünf oder mehr Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden kann ein Verbrauchsausweis erstellt werden, wenn alle Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen.

Unsere Dienstleistung umfasst eine Vor-Ort-Besichtigung zur Datenerfassung und Beantwortung von Fragen des Eigentümers. Energieausweise ermöglichen den Vergleich der Energieeffizienz von Gebäuden und bieten Nutzern eine grobe Einschätzung der Energiekosten sowie die Betonung von Sanierungsbedarfen. Es ist wichtig anzumerken, dass ein Verbrauchsausweis nicht mit einem Bedarfsausweis vergleichbar ist.

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