Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026 — Architektur & Brandschutz Marcus Kistner, Weißbachstraße 6, 01069 Dresden
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Architektur-, Brandschutz- und Energieberatungsleistungen zwischen dem Auftragnehmer Marcus Kistner, Architektur & Brandschutz Marcus Kistner, Weißbachstraße 6, 01069 Dresden (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Auftraggebern.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer. Soweit die Regelungen nur für eine dieser Gruppen gelten, wird dies ausdrücklich angegeben.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren schriftliche Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, vier Wochen gültig.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Auftragsschreiben, dem Angebot oder dem gesonderten Vertrag. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Ändert sich der Leistungsumfang nach Vertragsschluss auf Wunsch des Auftraggebers wesentlich (Zusatzleistungen, Mehraufwand durch Planungsänderungen des Auftraggebers), so ist hierfür ein gesonderter Nachtrag zu vereinbaren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mehrleistungen nach dem vereinbarten Stundensatz oder nach HOAI 2021 abzurechnen.
§ 3 Honorar und Vergütung
3.1 Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)
Für Architektur- und Ingenieurleistungen im Anwendungsbereich der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) wird das Honorar gemäß den Bestimmungen der HOAI berechnet. Sofern die HOAI Mindest- und Höchstsätze vorsieht, werden diese eingehalten. Abweichungen von den Grundleistungen sowie besondere Leistungen nach HOAI werden gesondert vereinbart und berechnet.
3.2 Brandschutzplanung (AHO Nr. 17)
Für Brandschutzplanungsleistungen wird das Honorar auf Basis der AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 17 „Leistungen im Brandschutz" berechnet oder, sofern vereinbart, als Pauschal- oder Stundenhonorar. Der vereinbarte Stundensatz gilt, sofern kein abweichender Satz schriftlich vereinbart wurde.
3.3 Energieberatungsleistungen (AHO Nr. 11)
Für Energieberatungsleistungen wird das Honorar auf Basis des AHO-Hefts Nr. 11, der BAFA-Honorartabellen oder als Pauschal- bzw. Stundenhonorar berechnet, je nach Vereinbarung. Förderfähige Beratungshonorare werden entsprechend den geltenden Förderbedingungen (BEG, BAFA-Energieberatung) abgerechnet.
3.4 Auslagen und Nebenkosten
Erforderliche Auslagen (Gebühren, Kopien, Postkosten, Fahrtkosten bei Außenterminen) werden zusätzlich zum Honorar nach Nachweis oder nach pauschaler Vereinbarung in Rechnung gestellt. Fahrtkosten werden ab dem Bürostandort Dresden nach der jeweils geltenden Kilometerpauschale gemäß EStG berechnet.
3.5 Umsatzsteuer
Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Auftragnehmer nicht steuerbefreit ist.
§ 4 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Zahlungsziele schriftlich vereinbart wurden.
Bei größeren Projekten kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen. Abschlagsrechnungen sind ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Unternehmern: 9 Prozentpunkten) zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Der Auftraggeber hat das Recht zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:
- Vorliegende Bestandspläne, Baugenehmigungen und bautechnische Nachweise
- Grundbuchauszüge und Flurkartenauszüge soweit erforderlich
- Informationen über bekannte Mängel oder Besonderheiten des Gebäudes
- Entscheidungen über Planungsvarianten innerhalb der vom Auftragnehmer gesetzten Fristen
- Zugang zum Gebäude für notwendige Bestandsaufnahmen und Begehungen
Verzögerungen der Leistungserbringung, die auf nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstehen dem Auftragnehmer durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung Mehrkosten, können diese nach Stundensatz in Rechnung gestellt werden.
§ 6 Leistungszeit und Termine
Verbindliche Fertigstellungstermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Unverbindliche Zeitangaben stellen keine Garantie dar.
Verzögert sich die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt, behördlicher Verfahren, Verzögerungen durch Dritte (z. B. Prüfsachverständige, Behörden) oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über solche Verzögerungen unverzüglich informieren.
§ 7 Haftung
7.1 Grundsatz
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.2 Haftungsbegrenzung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.3 Berufshaftpflicht
Der Auftragnehmer unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung. Auf Anfrage wird ein Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz erbracht.
7.4 Schnittstellen zu anderen Fachplanern
Soweit die Ausführung der Leistungen von Mitwirkungsleistungen anderer Fachplaner (Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Vermessung) abhängt und diese Leistungen nicht vom Auftragnehmer erbracht werden, haftet der Auftragnehmer nicht für Fehler oder Mängel dieser fremden Leistungen, sofern er seine Koordinationspflicht im Rahmen seiner beauftragten Leistungen erfüllt hat.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die vom Auftragnehmer erstellten Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Brandschutzkonzepte, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützte Werke. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung des Honorars das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Die Verwendung der Unterlagen für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an Dritte zur Wiederverwendung oder die Nutzung für andere Bauprojekte, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Unterlagen, die für Behörden bestimmt sind (Bauantragsunterlagen, Brandschutznachweise), dürfen für das betreffende Genehmigungsverfahren verwendet werden. Eine weitergehende Nutzung ist davon nicht umfasst.
§ 9 Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen nach Mahnung
- Nachhaltiger Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber
- Wesentlicher Änderung der Projektgrundlagen, die eine weitere Leistungserbringung unzumutbar macht
Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf das Honorar für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zuzüglich etwaiger Mehrkosten, die durch die vorzeitige Beendigung entstehen. § 650r BGB bleibt unberührt.
Bei Kündigung durch den Auftragnehmer aus wichtigem Grund hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Herausgabe der bis zur Kündigung fertiggestellten Unterlagen gegen Zahlung des entsprechenden Honorars.
§ 10 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Auftragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Projektdetails, Grundstücksdaten, finanzielle Informationen und behördliche Vorgänge — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, erbrachte Leistungen und abgeschlossene Projekte ohne Nennung vertraulicher Projektdaten als Referenz zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Dresden. Bei Auftraggebern, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Hinweis: Diese AGB wurden sorgfältig erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Bei Fragen zu spezifischen Vertragskonstellationen empfiehlt sich die Konsultation eines auf Architektenrecht spezialisierten Rechtsanwalts.
Stand: April 2026