Grundlagen

Brandschutznachweis oder Brandschutzkonzept — was ist erforderlich?

Beide Begriffe werden im Planungsalltag oft synonym verwendet. Sie beschreiben unterschiedliche Instrumente — die Wahl hängt von Gebäudetyp, Gebäudeklasse und dem Abweichungsbedarf ab.

BSN

Brandschutznachweis

Die SächsBO enthält für typische Bauvorhaben ein grundlegendes Brandschutzkonzept. Der Brandschutznachweis prüft, ob alle Anforderungen der einschlägigen Paragraphen erfüllt sind, und dokumentiert diese Erfüllung — Abschnitt für Abschnitt, Bauteil für Bauteil.

Das Ergebnis ist eine formelle, einreichfertige Unterlage für die Bauaufsicht. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ab GK 3 ist der BSN durch einen prüfberechtigten Fachplaner zu erstellen.

Typisch bei

  • Wohngebäuden GK 3 und 4
  • Gewerbliche Neubauten ohne Sonderbaucharakter
  • Sanierungen und Umbauten im Regelfall der SächsBO
  • Nutzungsänderungen mit überschaubarem Abweichungsbedarf

BSK

Brandschutzkonzept

Bei erheblichen Abweichungen von den SächsBO-Vorgaben oder bei Sonderbauten (§ 2 Abs. 4 SächsBO) lässt sich der normative Weg nicht direkt anwenden. Der Fachplaner entwickelt ein individuelles Schutzkonzept: Ein Zusammenspiel von Maßnahmen, das die Schutzziele gleichwertig sicherstellt.

Kompensationsmaßnahmen — z. B. automatische Brandmeldung, Sprinkleranlage, erweiterte Rettungswege — werden so ausgewählt und begründet, dass die Behörde eine Abweichung nach § 67 SächsBO genehmigen kann.

Typisch bei

  • Sonderbauten: Schulen, Hotels, KiTas, Versammlungsstätten
  • GK 5 und größeren Gebäudekomplexen
  • Bestandsgebäuden mit strukturellen Abweichungen
  • Nutzungsänderungen mit erhöhter Personenzahl
  • Atypische Grundrisse oder Rettungswege

Leistungsübersicht

Was ich für Ihr Vorhaben übernehme

Von der ersten brandschutztechnischen Beurteilung bis zur Behördenabnahme — als externer Fachplaner für andere Architekturbüros oder als Teil der Gesamtplanung aus einer Hand.

Brandschutznachweis (BSN)

Vollständiger Nachweis nach SächsBO für genehmigungspflichtige Vorhaben GK 1–4. Prüfberechtigt nach SächsTechPrüfVO. Einreichfertige Unterlage für die Bauaufsichtsbehörde.

Brandschutzkonzept (BSK)

Individuelles Schutzkonzept für Sonderbauten und Abweichungsvorhaben nach § 67 SächsBO. Kompensationsmaßnahmen werden begründet und mit der Behörde abgestimmt.

Brandschutztechnische Stellungnahmen

Schriftliche Stellungnahmen zu brandschutztechnischen Fragestellungen für Bauherren, andere Architekten, Behörden und Versicherungen. Gutachterliche Beurteilung von Bestandssituationen.

Behördenabstimmung & Begleitung

Direkte Kommunikation mit Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle und Prüfsachverständigen nach SächsTechPrüfVO. Behördenkontakte in Dresden, Leipzig und Zwickau langjährig aufgebaut.

Flucht- und Rettungspläne

Erstellung grafischer Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 für Betreiber und Behörden. Aktualisierung und Fortschreibung bei Nutzungsänderungen oder Umbauten.

Brandschutz im Bestand

Zustandsbeurteilung bestehender Gebäude, Ermittlung von Mängeln und wirtschaftlich sinnvollen Nachrüstmaßnahmen. Ertüchtigung auf aktuellen Standard ohne unnötigen Eingriff in die Bausubstanz.

Externer Brandschutzfachplaner

Beauftragung durch andere Architekturbüros oder direkt durch Bauherren. Ausschließliche Übernahme des Brandschutzes — koordiniert mit der Gesamtplanung des beauftragenden Büros.

Anlagentechnischer Brandschutz — Koordination

Koordination der Anforderungen an RWA, BWA/HAA, Sicherheitsbeleuchtung und BMA mit den TGA-Fachplanern. Konzeptionelle Vorgaben ab der Entwurfsphase.

Brandschutz integriert mit Energie und Architektur

Bei Sanierungen entstehen Brandschutz- und GEG-Nachweis koordiniert aus einer Hand: Dämmstoffe auf Brandschutzverträglichkeit abgestimmt, Lüftungskonzepte berücksichtigen LAR-Anforderungen.

Normative Grundlagen

Angewandtes Regelwerk

Alle Nachweise und Konzepte werden auf Basis des aktuell geltenden Regelwerks erstellt. Bei Widersprüchen oder Lücken im Regelwerk wird die behördliche Abstimmung frühzeitig gesucht.

SächsBOSächsische Bauordnung — Grundlage aller bau- und brandschutzrechtlichen Anforderungen in Sachsen. §§ 26–37 Brandschutz, § 67 Abweichungen.
SächsTechPrüfVOTechnische Prüfverordnung Sachsen — Regelt Prüfpflicht und Prüfberechtigungen für Brandschutznachweise bei verfahrenspflichtigen Vorhaben.
MLAR 2023Muster-Leitungsanlagenrichtlinie — Anforderungen an Abschottungen, Leitungsdurchführungen und Installationsschächte in Trennbauteilen.
DIN 4102-4Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen — Klassifizierung nach nationalem System: F30, F60, F90, T30-RS. Noch parallel zu EN 13501 anwendbar.
DIN EN 13501Europäische Klassifizierung — Brandklassen A1, A2, B–F. Feuerwiderstand REI 30/60/90/120. Gilt für CE-gekennzeichnete Bauprodukte.
LAR / M-LüARLeitungs- und Lüftungsanlagenrichtlinie — Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen, Brandschutzklappen, Entrauchungsanlagen.
M-HFHHolzRMuster-Holzbaurichtlinie — Spezifische Brandschutzanforderungen bei Gebäuden der GK 4 und 5 in Holzbauweise.
DIN ISO 23601Flucht- und Rettungspläne — Gestaltung, Inhalt und Ausführung von Flucht- und Rettungsplan-Aushängen für Gebäudebetreiber.

Projekttypen

Für welche Vorhaben ich tätig bin

Schwerpunkte in Dresden, Leipzig und Zwickau — als eigenständiger Brandschutzfachplaner oder integriert in die Gesamtplanung.

Hinweis für andere Architekturbüros: Ich übernehme den vorbeugenden Brandschutz als externer Fachplaner für Ihre Projekte. Sie behalten die Projektverantwortung — ich liefere den prüffähigen Brandschutznachweis oder das abgestimmte Brandschutzkonzept. Kurze Reaktionszeiten und direkte Kommunikation sind selbstverständlich.

Sonderbau · GK 3–4

Schule / Kindertageseinrichtung

BSK mit behördlicher Abstimmung (Landratsamt, Brandschutzdienststelle), Evakuierungskonzept, RWA-Koordination, Flucht- und Rettungspläne.

Sonderbau · GK 4–5

Hotel / Beherbergungsstätte

BSK nach Beherbergungsstättenverordnung, Brandmeldeanforderungen, Evakuierungskonzept, Abstimmung mit Feuerwehr und Bauaufsicht.

GK 3–4

Mehrfamilienhaus / MFH

BSN für Neubau und Sanierung, notwendige Treppenräume, Rettungswege, Abschnittstrennungen, Bauteilanforderungen nach SächsBO.

GK 4–5 · Sonderbau

Büro- und Verwaltungsgebäude

BSN oder BSK je nach Komplexität, Installationsschächte, Feuerwiderstandsklassen der Trennbauteile, technischer Brandschutz.

Bestand · Nutzungsänderung

Gewerbefläche → Wohnen

Bestandsbewertung, Abweichungsbeurteilung § 67 SächsBO, Kompensationskonzept, Abstimmung und Zustimmung Bauaufsicht.

GK 2–3

Dachgeschossausbau / Erweiterung

BSN für Nutzungsänderung und Erweiterung, Beurteilung bestehender Rettungswege, Bauteilanforderungen bei veränderter Nutzungseinheit.

Sonderbau

Industriebau / Lager

BSK nach Industriebaurichtlinie, Brandabschnittsflächen, automatische Löschanlagen, Explosionsschutz-Schnittstellen.

Alle GK

Bestandssanierung / Ertüchtigung

Gutachterliche Bewertung Ist-Zustand, Mängelliste, Prioritäten-Stufenplan, Abstimmung mit Bauaufsicht über zeitlichen Umsetzungsrahmen.

Typische Projekte aus Bauherrenperspektive ansehen →

Hotel, Schule, MFH-Bestand, Nutzungsänderung — mit Normgrundlagen und Synergienutzen

Mein Vorgehen

Ablauf einer Brandschutzbeauftragung

Kurze Reaktionszeiten, klare Verantwortlichkeiten, frühzeitige Behördenabstimmung — damit keine Überraschungen bei der Baugenehmigung entstehen.

1

Erstgespräch & Unterlagenanalyse

Gebäudeklasse, Sonderbautatbestand und möglicher Abweichungsbedarf werden auf Basis der vorliegenden Pläne beurteilt. Erste Einschätzung des Aufwands und des Prüfwegs.

2

Abstimmung Bauaufsicht / Brandschutzdienststelle

Bei Abweichungsvorhaben oder komplexen Sonderbauten: frühzeitige Voranfrage bei der zuständigen Behörde, um Überraschungen im Genehmigungsverfahren zu vermeiden.

3

Erstellung BSN / BSK

Ausarbeitung planparallel zur Entwurfsplanung, damit Korrekturen noch möglich sind. Abstimmung mit Tragwerksplanung und TGA-Fachplanern bei Bedarf.

4

Einreichung & Prüfung

Einreichfertige Unterlage für die Bauaufsicht. Bei prüfpflichtigen Vorhaben: Koordination mit dem Prüfsachverständigen für Brandschutz nach SächsTechPrüfVO.

5

Ausführungsbegleitung

Stichprobenartige Baubegleitung zur Sicherstellung der Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen. Klärung von Ausführungsfragen vor Ort.

Qualifikationen

Nachweise & Zulassungen

Die Erstellung prüfpflichtiger Brandschutznachweise setzt eine behördlich anerkannte Fachkunde voraus.

EIPOS QB0065

Qualifizierter Brandschutzplaner
Registrierung 1291-11-2018
EIPOS Dresden / TU Dresden

AKS 3454

Mitglied Architektenkammer Sachsen
Bauvorlageberechtigung
Eintrag Brandschutzplaner-Liste AKS

Vorbeugender Brandschutz

Geprüfter Sachverständiger
EIPOS-zertifiziert
Anerkannt nach SächsTechPrüfVO

Dresden · Sachsen · bundesweit

Projekte in Dresden, Leipzig,
Zwickau und dem Umland.
Externe Projekte auf Anfrage.

Brandschutzberatung

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Kurze Ersteinschätzung kostenlos: Ich prüfe Gebäudeklasse und Sonderbautatbestand, benenne den voraussichtlichen Prüfweg und gebe Ihnen eine klare Orientierung — ohne Verpflichtung.

0351 896 997 46 mail@marcuskistner.de