Anlagentechnisch-baulicher Brandschutz

Der anlagentechnisch-bauliche Brandschutz bildet die Grundlage des ganzheitlichen Brandschutzes. In ihm sind die Anforderungen an die im Gebäude vorhandenen Bauteile und technischen Anlagen berücksichtigt. Wesentliche Teile der zu erfüllenden Anforderungen sind in den Brandschutzparagraphen der Landesbauordnungen festgehalten.

Gemäß den Landesbauordnungen ist bei Neubauten bzw. bei Durchführung von umfänglichen Sanierungsmaßnahmen an einem Gebäude (Generalsanierung) oder bei Umnutzung die Erstellung eines Brandschutznachweises bzw. -konzeptes vorgeschrieben. Bei vielen Gebäuden und vor allem bei Sonderbauten reicht das Standard-Brandschutzkonzept, gemäß den Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung, nicht mehr aus.

Durch besondere Wünsche des Bauherren bzw. des Planers oder auch durch komplexe Situationen in bestimmten Gebäuden können Lösungsansätze notwendig sein, die sich an den Schutzzielen der Bauordnungen und den möglichen Risiken der baulichen Anlagen orientieren.

Mithilfe von Kompensationsmaßnahmen für die von den Vorschriften abweichenden Ausführungen ist die Realisierung eines von den Standardvorgaben abweichenden Brandschutzkonzeptes meistens möglich.

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