Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis

Pflicht der Nachweiserstellung

Seit Novellierung der Bauordnung im Jahr 2007 müssen Planer im Zusammenhang mit der Genehmigung eines Bauvorhabens die erforderlichen Nachweise über Standsicherheit, Schall-, Wärme- und Brandschutz erbringen oder, wenn sie fachlich dazu nicht in der Lage sind, durch den Bauherren entsprechende Fachplaner beauftragen lassen. Brandschutznachweise bzw. Brandschutzkonzepte sind entsprechend auch bei Umnutzungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in Bestandsbauten erforderlich, sofern diese der Genehmigungspflicht unterliegen. Wichtig und vor allem neu in diesem Zusammenhang, ist die Verpflichtung zur Erstellung des Nachweises über den vorbeugenden Brandschutz.

Brandschutzkonzept bei bestehenden Gebäuden

Obwohl bei legal existierenden Bestandsgebäuden, in denen keine unmittelbare Maßnahme geplant ist, ein Anpassungsverlangen grundsätzlich nicht gegeben ist, kann es auch hier sinnvoll sein den Brandschutz in Form einer gutachterlichen Stellungnahme nachzuweisen. Nämlich wenn es darum geht, Rechtssicherheit beim Betrieb des Gebäudes zu erlangen oder Entscheidungsgrundlagen bezüglich brandschutztechnischer Sicherungsmaßnahmen zu erhalten, wenn im Objekt kleinere, genehmigungsfreie Umbaumaßnahmen geplant sind.

Inhalt des Nachweises bzw. Brandschutzkonzeptes

Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept beschreiben im Eigentlichen alle ineinandergreifenden Sicherungsmaßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Dieser vorbeugende Brandschutz wird aus drei interagierenden Teilbereichen gebildet: Dem anlagentechnisch-baulichen Brandschutz, dem betrieblich-organisatorischen Brandschutz und dem vorbeugend-abwehrenden Brandschutz.

marcuskistner.de –

Architektur, Energieberatung, Brandschutz