Vorbeugend-abwehrender Brandschutz

Erforderlichkeit und Zweck von Feuerwehrplänen

Die Koordinierung der Feuerwehr im Fall von Lösch- und Rettungseinsätzen wird durch Feuerwehreinsatzpläne unterstützt. Für bestimmte Objekte werden dazu im Rahmen der Einsatzplanung durch die Feuerwehren selbst Feuerwehreinsatzpläne erarbeitet.
Entsprechende Planungsgrundlagen (Feuerwehrpläne) müssen vom Bauherren oder Nutzer als Grundlage zur Verfügung gestellt werden. Gerade in Objekten besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) sind Feuerwehrpläne eine sinnvolle Maßnahme im Zusammenhang des ganzheitlichen Brandschutzes, um die Koordination von Feuerwehreinsätzen vor Ort zu erleichtern.

Inhalte von Feuerwehrplänen

Die Feuerwehrpläne enthalten Angaben zur Erreichbarkeit und Zugänglichkeit des Objektes, vorhandene Abstände, die Lage von brandschutztechnischen Einrichtungen wie zum Beispiel FAT (Feuerwehr-Anzeigetableau), BMZ (Brandmeldezentrale), FSD (Feuerwehr-Schlüsseldepot) etc.

Dabei bestehen Feuerwehrpläne im Gesamten aus einem Textteil (Datenblatt mit diversen Angaben zum Objekt) und einem zeichnerischen Teil, den Feuerwehrplänen an sich, mit den oben genannten Angaben.

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